4little Verhaltenskodex und Lieferantenerklärung
Wir werden unsere Lieferanten verpflichten die Prinzipien des 4little Manifestum und des 4little "Code of Conduct" bestmöglichst umzusetzen und die 4little Lieferanten-Erklärung zu unterzeichnen. Der „Code of Conduct“ als Verhaltenskodex, der alle Lieferanten und Unterlieferanten zur Achtung der fundamentalen Menschenrechte, zur Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen, zu ordnungsgemäßer Bezahlung und zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit zwingend verpflichtet, ist Bestandteil unserer Lieferantenverträge. Mit der Unterschrift unter den Vertrag verpflichtet sich der Lieferant auch zur Einhaltung des 4little Code of Conduct.
4little Verhaltenskodex – Code of Conduct
4little steht für soziales Engagement, Umweltbewusstsein, Nachhaltigkeit und ein faires Miteinander.
Diese grundsätzlichen Anliegen müssen auch für alle 4little Lieferanten gelten und sind deshalb Teil des 4little Verhaltenskodexes. Die festgeschriebenen Grundsätze stehen u.a. im Einklang mit den Konventionen der „International Labour Organisation“ (im Folgenden „ILO“), der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“, den „UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen“, den „Prinzipien des UN Global Compact“ sowie den „OECD-Richtlinien für Multinationale Unternehmen“. Die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze sollten nicht als Maximalanforderungen betrachtet, sondern nach Möglichkeit übertroffen werden.
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Kinderarbeit / jugendliche Beschäftigung
Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden nicht toleriert. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Innerstaatliche Normen zum Schutz von Kindern und jugendlichen Beschäftigten sind einzuhalten. Die Einhaltung des Verbots von Kinderarbeit und die Beschränkung von jugendlicher Beschäftigung sind sicherzustellen. Insbesondere dürfen Jugendliche keinen gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot sind durch den 4little Lieferanten unverzüglich für die Kinder und Jugendlichen geeignete Abhilfe-Maßnahmen einzuleiten. Die Abhilfe-Maßnahmen sind zu dokumentieren. Zudem sind solche Maßnahmen und Verfahren zu ergreifen, die der Rehabilitation und sozialen Eingliederung der betroffenen Kinder dienen und diesen die Erlangung eines allgemeinen Schulabschlusses entsprechend innerstaatlicher Normen ermöglichen.
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Dokumentation Arbeitsverhältnis
4little Lieferanten garantieren die schriftliche Dokumentation der Arbeitskonditionen (z.B. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsstunden, Lohn und Zulagen) ihrer Beschäftigten in Bezug auf die sie unmittelbar betreffenden Fertigungsphasen. Name, Geburtsdatum und -ort sowie möglichst die Heimatanschrift des Beschäftigten sind zu erfassen. Umgehungen geltender innerstaatlicher Arbeits- und Sozialversicherungsnormen sind verboten.
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Diskriminierung
Jedwede Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung ist untersagt. Insbesondere ist jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Kaste, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation, der körperlichen oder geistigen Behinderung, der ethnischen, nationalen und sozialen Herkunft, der Nationalität, der sexuellen Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale vorgenommen wird, verboten.
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Vergütung
Alle 4little Lieferanten gewährleisten, dass der den Beschäftigten gezahlte Lohn mindestens dem gesetzlichen oder dem in der Industriebranche üblicherweise vorgeschriebenen Mindestlohn entspricht, je nachdem welcher von beiden höher ist. Der gezahlte Lohn sollte zur Deckung der Grunderfordernisse der Beschäftigten ausreichen. Illegale und unberechtigte Lohnabzüge, insbesondere solche in Form von direkten oder indirekten Disziplinarmaßnahmen sind verboten. Die Auszahlung des Lohnes hat in einer für den Beschäftigten praktischen Weise (z.B. in bar oder per Scheck) zu erfolgen. Die Beschäftigten sind in verständlicher Form regelmäßig und detailliert über die Zusammensetzung ihrer Vergütung zu informieren.
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Zwangsarbeit
Alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder Sklavenarbeit sowie der Sklaverei ähnliche Zustände werden nicht geduldet. Jegliche Form der Gefängnisarbeit wird abgelehnt. Kein Beschäftigter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden. Mitarbeiter sind nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung gestellt haben.
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Gesundheit & Sicherheit
4little Lieferanten haben für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen.
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Disziplinarmaßnahmen
Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Sanktionen, Bußgelder, sonstige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit geltenden nationalen und internationalen Normen sowie den international anerkannten Menschenrechten erfolgen. Kein Beschäftigter darf verbaler, psychischer, physischer, sexueller und/oder körperlicher Gewalt, Nötigung oder Belästigung ausgesetzt werden.
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Umweltschutz
Der Schutz von Natur und Umwelt ist ein integraler Bestandteil der Geschäftspraxis von 4little. Alle Lieferanten haben deshalb die jeweils geltenden Umweltnormen einzuhalten. Sie sind zudem gehalten, kontinuierlich an der Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen zu arbeiten. Geltende Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung sind einzuhalten. Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist in besonderem Maß zu berücksichtigten, eine umwelt- und sozialverträgliche Produktion soll gefördert werden.
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Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht, den industriellen Standards oder den relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen, je nachdem welche Regelung strenger ist. Es gilt die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend der nationalen Gesetzgebung, diese darf auf regelmäßiger Basis jedoch nicht mehr als 48 Stunden und einschließlich Mehrarbeit nicht mehr als 60 Stunden betragen. Den Beschäftigten steht nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu. Geleistete Mehrarbeit ist entsprechend den innerstaatlichen Normen separat zu vergüten. Mehrarbeit muss auf freiwilliger Basis geleistet werden.
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Bestechung und Korruption
Jegliche Form der Bestechung oder Korruption wird von 4little nicht toleriert. Alle Lieferanten und deren Beschäftigte haben sich so zu verhalten, dass keine persönliche Abhängigkeit, Verpflichtung oder Beeinflussung entsteht. Von allen wird ein geschäftliches Verhalten erwartet, das auf Fairness und Einhaltung der jeweils geltenden nationalen und internationalen Normen basiert. Ferner führt der Geschäftspartner eine in sämtlichen Geschäftsbereichen zu befolgende Antibestechungs- und Antikorruptionspolitik ein. Sofern in Nationen Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die geltenden landesrechtlichen Normen eingehalten werden. Hinweise zu korruptem Verhalten sollen gemeldet werden.
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Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektiv-Verhandlungen
Die Beschäftigten sind vor jeder unterschiedlichen Behandlung, die mit ihrer Beschäftigung im Zusammenhang steht und die sich gegen die Vereinigungsfreiheit richtet, zu schützen. Ihr Recht, Vereinigungen oder Organisationen nach eigener Wahl zum Zwecke der Förderung und dem Schutz der Interessen der Beschäftigten zu gründen, diesen bei- oder auszutreten sowie für diese tätig zu sein, ist zu respektieren. Die Ausübung der Beschäftigung darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Für den Fall, dass innerstaatliche Normen das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektiv-Verhandlungen einschränken, muss alternativ mindestens der freie und unabhängige Zusammenschluss von Beschäftigten zum Zweck der Verhandlungsführung ermöglicht und gestattet werden.
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Überwachung Verhaltenskodex
4little verpflichtet sich, aktiv für die Sicherstellung der Grundsätze dieses Verhaltenskodex einzutreten. Alle 4little Lieferanten garantieren, dass 4little selbst oder von ihr autorisierte Dritte im Bedarfsfall die Überprüfung der Einhaltung der nach diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze vornehmen darf. 4little ist explizit zur Überwachung der nach diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze berechtigt. Sofern die Nichteinhaltung festgestellt wird, ist der Lieferant verpflichtet unverzüglich entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten.
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Einhaltung von Gesetzen
Die 4little Lieferanten verpflichten sich die geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften, industriellen Mindeststandards, Konventionen der ILO und der UN sowie alle anderen relevanten Bestimmungen einzuhalten, wobei diejenigen Normen anzuwenden sind, welche die strengsten Anforderungen stellen.
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Beschwerdeverfahren
Beanstandungen oder Hinweise von Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex können jederzeit – auch in anonymisierter Form – gemeldet werden: Die anzeigende Person ist gehalten, nur solche Beanstandungen und Hinweise zu melden, über welche sie sich im guten Glauben über die Richtigkeit der entsprechenden Meldung befindet. Alle Geschäftspartner garantieren, benachteiligende Maßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen gegenüber der anzeigenden Person zu unterlassen.
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